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Bioaktuell24 Archiv

Ist Bio drin, wo Bio draufsteht?

Artikel vom:
20.08.2008
Rubrik:
ältere News
Kategorie:
ältere Nachrichten

Artikel Inhalt

Strenge Kontrolle entlang der Prozesskette

 

Das Kontrollsystem für Produzenten von Bio-Lebensmitteln ist eines der dichtesten und wirksamsten im Lebensmittel- Bereich. Bio-Bauern und Lebensmittelhersteller werden europaweit nach einem einheitlichen gesetzlichen Standard mindestens einmal jährlich kontrolliert. Erzeugungs- und Verarbeitungsprozesse und alle für das Bio-Produkt verwendeten Rohstoffe, Zutaten und Hilfsmittel werden bei den Kontrollen über alle Stufen auf ihre Zulässigkeit in Bio-Lebensmitteln geprüft.

 

Sichere Bio-Lebensmittel durch ein lückenloses Kontrollsystem

Die besondere Qualität von Bio-Lebensmitteln wird durch einen systematischen und lückenlosen Kontrollprozess gesichert, der alle an der Herstellung beteiligten Unternehmen - vom Landwirt über die Mühle, Transporteure, Händler, Lebensmittelhersteller bis zum Großhandel - mit einbezieht. Die Prozesskontrolle entlang der Lebensmittelkette ermöglicht eine Rückverfolgung aller Bio-Lebensmittel bis hin zu den Erzeugern der Rohwaren. Grundlage dieser Prozesskontrolle sind umfassende Aufzeichnungen durch die Unternehmen. Diese umfassen die Rohwarenbeschaffung, Lagerung und Verwendung von Zutaten, Rezepturen und Verbrauchsaufzeichnungen sowie den Verkauf. Für alle eingesetzten Bio-Komponenten muss dabei zweifelsfrei die Bio-Herkunft belegt werden. Mit diesen Maßnahmen kann ein Abgleich zwischen verkauften Bio-Lebensmitteln und eingekauften Rohstoffen vorgenommen werden (Mengenflusskontrolle). In allen Unternehmen werden bei den Kontrollen zudem die Ackerflächen, Tiere, Lagerstätten sowie die Herstellungs- und Verkaufsräume begutachtet. Auch die Betriebsmittel wie Saatgut, Dünger und Futtermittel sowie alle Rohwaren und Zusatzstoffe werden auf ihre Zulässigkeit geprüft.

Bild von www.boelw.de

Kontrollstellen und -behörden in Deutschland und der EU

Die Kontrolle der Ökologischen Lebensmittelwirtschaft ist durch die EG-Öko-Verordnung geregelt. Die einzelnen Mitgliedstaaten haben zudem weitere Regelungen zur Zulassung und Überwachung von Kontrollstellen sowie zur Sanktionierung von Unternehmen im Fall eines Verstoßes gegen die EG-Öko-Verordnung erlassen. In Deutschland regelt das Öko-Landbaugesetz die Strafverfolgung bei missbräuchlicher Kennzeichnung von Lebensmitteln mit Bio-Hinweisen sowie das Zulassungsverfahren für Kontrollstellen. Die Zulassung von Kontrollstellen erfolgt durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), die Überwachung durch die Bundesländer. Alle Kontrollstellen müssen eine Arbeitsweise nach der EN-Norm 45011 nachweisen, um Neutralität, Objektivität und Zuverlässigkeit sicherstellen zu können.

Ablauf der Kontrollen und Sanktionen

Bevor ein Landwirt Bio-Lebensmittel erzeugen oder ein Lebensmittelhersteller solche produzieren und in Verkehr bringen darf, muss das jeweilige Unternehmen sich bei einer Kontrollstelle anmelden und die Erstkontrolle, bei welcher die Einhaltung der Anforderungen der Bio-Verordnung bestätigt wird, erfolgreich durchlaufen. Ackerflächen und Tiere der landwirtschaftlichen Betriebe müssen dabei Umstellungsfristen von bis zu drei Jahren einhalten. Mindestens einmal jährlich wird jedes Unternehmen daraufhin umfassend kontrolliert; diese Kontrolle erfolgt in der Regel angemeldet. Zusätzlich werden bei mindestens 10 % aller Unternehmen unangemeldete Stichprobenkontrollen durchgeführt. Die Auswahl dieser Unternehmen erfolgt nach festgelegten Risikokriterien. Hierzu zählen vor allem das bisherige Auftreten von Verstößen gegen die Bio-Verordnung und die parallele Erzeugung von Bio- und konventionellen Lebensmitteln. Stellen die Kontrollstellen fest, dass Bio-Lebensmittel mit Hilfe unzulässiger Zutaten (z.B. aus konventioneller Landwirtschaft) hergestellt wurden, wird der Verkauf dieser Produkte untersagt. Bereits im Handel befindliche Ware muss zurückgerufen oder als konventionell gekennzeichnet werden. Zudem werden die Verstöße als Ordnungswidrigkeiten geahndet.
Unternehmen, die wiederholte oder schwerwiegende Verstöße begehen, wird der Verkauf von Bio-Lebensmitteln gänzlich untersagt.

Sichere Bio-Lebensmittel auch aus Nicht-EU-Staaten

Auch Bio-Lebensmittel, die in die EU eingeführt werden, werden nach einem gleichwertigen Kontrollsystem geprüft. Hierzu müssen Hersteller wie Kontrollstellen die Einhaltung der EU-Erzeugungsrichtlinien für Bio-Lebensmittel belegen. Bestimmte Drittstaaten haben hierzu eine allgemeine Anerkennung ihrer Bio-Kontrollstellen erhalten, in allen anderen Fällen muss für jedes Bio-Produkt eine einzelne Ermächtigung zum Import beantragt werden. In diesem Verfahren prüft die BLE die Gleichwertigkeit der Erzeugung und die Arbeitsweise der ausländischen Kontrollstelle. Ein Beitrag von boel

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